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Liebe Anleihezeichner,

 der 1. FC Kaiserslautern e.V. bittet Sie und Euch um Unterstützung, um gestärkt aus der Insolvenz der 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA hervorgehen zu können und sich für die Zukunft stabil aufstellen zu können.

 Am 1. September 2020 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über die 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA eröffnet, auf die im Jahr 2018 der Geschäftsbetrieb des Profifußballs ausgelagert wurde. Infolge der Ausgliederung besteht eine gesetzliche Nachhaftung des Vereins für die seinerzeit begründeten Verbindlichkeiten des ausgelagerten Fußballbetriebs. Im Zuge des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung soll die Fußball-Gesellschaft entschuldet und für die Zukunft wirtschaftlich stabilisiert werden. Im Rahmen des beabsichtigten Insolvenzplans haben die Gläubiger der Fußballgesellschaft mit Forderungsausfällen zu rechnen und könnten versuchen, sich bei dem Verein schadlos zu halten.

 Um den Verein für die Zukunft von diesen Altlasten zu befreien, führt der Vorstand des e.V. seit Wochen intensive Verhandlungen mit den Gläubigern der Fußballgesellschaft, die sich auf einem sehr guten Weg befinden. Mit einem Teil der Gläubiger der Fußball-Gesellschaft konnte sich der Verein auf Bedingungen einigen, unter denen diese auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten würden. Um für die abschließenden Verhandlungen die bestmöglichste Verhandlungsposition des Vereins zu sichern, bittet der Vorstand des Vereins unter anderen die Zeichner der Betze Anleihe II um eine Stundung der in diesem und nächsten Jahr fälligen Zinsen bis zum Ende der Laufzeit im August 2022. Ein Verzicht der Anleihezeichner auf die Zinsen ist hiermit ausdrücklich nicht verbunden. Zusätzlich soll Herr Dr. Martin Sester, ehemaliges Aufsichtsratsmitglied des 1. FCK, als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden, um Ihre und Eure Interessen in der laufenden Sanierung zu vertreten.

Der Schutz der Werthaltigkeit der Anleihe steht für den Vorstand dabei an erster Stelle. Eine Minderung oder gar der Verlust der aus der Betze-Anleihe II bestehenden Forderungen will der Vorstand des 1. FCK – trotz der wirtschaftlich angespannten Situation – ebenso wie eine Insolvenz, mit allen Mitteln vermeiden. Ziel des Vorstandes ist es, die Betze-Anleihe II nebst vollem Zinsbetrag zum Tag der Endfälligkeit am 1. August 2022 vollständig an alle Zeichner zurückzuzahlen.

 Der Vorstand bittet Sie und Euch darum, möglichst zahlreich an der Abstimmung teilzunehmen und der Stundung zuzustimmen. Damit dieser für die Zukunftssicherung des Vereins sehr wichtige Baustein umgesetzt werden kann, müssen an der Abstimmung mindestens so viele Anleihezeichner teilnehmen, dass die Hälfte des Anleihekapitals vertreten ist. Die Stundung muss mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden.

 

Auf dieser Seite finden Sie/findet Ihr alle wichtigen Informationen zur schriftlichen Beschlussfassung.

Vollmacht-Abstimmung-ohne-Gläubigerversammlung-200830_3

Anleihebesitz-und-Sperrvermerk-200830_3

Abstimmung-ohne-Versammlung-200830_4

1-FCK-Anleihe-Auff-Stimmabgabe-200901_5-1